Verbandsversammlung am 16. Dezember 2013

Es war recht leer im Saal des Landratsamtes in Ludwigslust, so kurz vor Weihnachten keine Überraschung.

Der Leiter der Verbandsversammlung wies gleich zu Beginn auf die Geschäftsordnung hin und verlas Teile daraus. Man rechnete wohl mit Tumult zu einem bestimmten Thema.

Mit den Kalkulationen für die Trink- und Abwassersatzungen hat man sich wirklich Mühe gegeben. Erstaunlich ist, dass der ZkWAL es diesmal ohne BKC geschafft hat, zudem in Rekord-Zeit. Dieses Unternehmen hatte – für viel Geld – in den vergangenen Jahren die Kalkulationen erstellt, die samt Satzungen immer wieder vor Gericht nicht standhalten konnten. Aber auch BKC konnte ja nur das Material verarbeiten, das vom ZV zur Verfügung gestellt worden war.

In den umfangreichen Unterlagen kann man nach intensivem Studium interessante Zahlen entdecken.
Über 80 Millionen € wurden seit der Wende im Verbandsgebiet in Abwasseranlagen investiert.

 

Der Tumult blieb aus, weil kurzerhand die Öffentlichkeit zu diesem Teil des Wirtschaftsplanes ausgeschlossen wurde.

Stand doch unter Punkt 21: Anschluss der Fa. Stolle, Brenz, an die Trinkwasserleitung.

So ähnlich war das in Blievenstorf damals auch. Obwohl es anderslautende Beschlüsse gab, stand eines Tages im Wirtschaftsplan eine Summe für die Planungen des Anschlusses von Blievenstorf an das Klärwerk Neustadt-Glewe.

Niemandem (?) fiel es auf, es gab keinen Beschluss, dass die alten Beschlüsse aufgehoben worden wären…..

Was soll man nun zum Fall der Geflügelschlachterei Stolle sagen?

Sicher war es damals ein Standort-Vorteil, dass keinerlei Infrastruktur vorhanden war. Stolle hatte die Genehmigung, selbst Wasser zu fördern und eine eigene Kläranlage zu errichten.

Wie ist es aber mit Bürgern, die nach der Wende in eigene Anlagen investiert haben, bevor jemals an den Bau eines Abwasserkanals gedacht war? Sie müssen sich anschliessen, wenn eine Leitung gelegt wurde.

Nun liegt neuerdings – sicher völlig zufällig – eine Leitung zum Gewerbegebiet am Brenzer Kanal. Über die Bahnlinie zum Standort der Fa. Stolle ist es nur ein Katzensprung.

Anschlusszwang gilt oder gilt nicht. Aber wenn er gilt, dann für alle. Sollte man meinen.

An diesem Abend war jedoch Herr Pöschke von der Kommunal- und Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim zugegen. Und er vertrat – anders als z.B. bei den Vorstellungen der Gemeinde Wöbbelin – sich für das Unternehmen aus. „Es gäbe keine Veranlassung, die erteilte Genehmigung zu widerrufen“.

Auch anders als in Blievenstorf, wo man sich plötzlich entschied, von „dezentral“ auf „zentral“ umzuschwenken, obwohl nahezu die Hälfte der Einwohner Fördermittelanträge für Kleinkläranlagen gestellt hatten und einige sogar bereits einen Bewilligungsbescheid.

(wird fortgesetzt)

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