Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Akteneinsichtsrecht

Auch Trink- und Abwasserzweckverbände sind zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet – in der vom Antragsteller gewünschten Form. Dazu zählt auch z.B. ein USB-Stick.
http://openjur.de/u/683701.html

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