Der ZkWAL und der Zwangsanschluss

Am 9. April versuchte der ZkWAL vergeblich, ein Grundstück in Kaliß an die Kanalisation anzuschliessen (siehe Ludwigsluster Tageblatt vom 10. 4.14).
Unter einen Rechtsstreit, der 2005 begann, sollte ein „Schlusspunkt“ gesetzt werden.
Bereits hier wurde im Kommentar auch die Gemeinde Wöbbelin erwähnt.

Am 14. Mai wurde ernst gemacht (siehe Ludwigsluster Tageblatt vom 15.5.14). Diesmal wurde der Anschluss hergestellt. Und wieder fehlte nicht der Hinweis auf den Anschluss- und Benutzungszwang und Wöbbelin.

Dieser Fall liegt jedoch vollkommen anders. In Wöbbelin gibt es Gemeindebeschlüsse für den Austritt aus dem ZV und auch Verbandsbeschlüsse, nicht gegen den erklärten Willen von Gemeinden den Anschluss an das Kanalnetz vornehmen zu wollen. Die Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. In Kaliß klagen Bürger gegen den Vollstrecker eines Staates, dessen Existenz sie anzweifeln (www.staatenlos.info).

Hier einen direkten Bezug zu Wöbbelin herzustellen, kann nur als sehr durchsichtiger Einschüchterungsversuch gewertet werden.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Gerichtsangelegenheiten, mein Blog aus dem Raum Ludwigslust veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.