Keine Solidarität in der Solidargemeinschaft

Ein Zweckverband wird gern als Solidargemeinschaft bezeichnet. Alle sind untereinander solidarisch, alle wurden einheitlich mit dem Segen der Abwasserkanäle beglückt, jeder muss dafür bezahlen – jedenfalls, wenn er nicht Mieter ist.

„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sollten hergestellt werden. So bestimmten die kleinen Städte mit ihrem Stimmengewicht darüber, dass auch in Dörfern der „Fortschritt“ einzuziehen hätte.

Über „Ob“ und „Wie“ wurde anderenorts entschieden. Je teurer, umso besser für das Land, die Planer, die Baufirmen – und den Zweckverband. Denn umso mehr Geld konnte man sich von den Grundstückseigentümern holen.

Für den Hausanschluss einschliesslich Übergabeschacht jedoch, der im Eigentum des Zweckverbandes steht, muss der Hauseigentümer die Kosten erstatten. Hat man Glück, sind das nur ca. 900 €. Hat man Pech, wie z.B. in Karstädt, kostet es 3.000 €. Da wurde nämlich eine richtig gute Vakuum-Pumpe eingebaut. Ob die Bürger diese haben wollen, war keine Frage.

Die Frage nach der Solidarität geht noch weiter. Erinnern wir uns:
Für den Trinkwasseranschluss mussten nicht nur Bürger bezahlen, die neu angeschlossen wurden,  sondern – wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes – auch alle anderen, die über die Wasserwerke und -leitungen versorgt wurden.

Was für ein Glück, dass Neustadt-Glewe und Dömitz zusammen so viele Stimmen haben und nun auch noch den Verbandsvorsteher stellen. Sonst könnten die Dörfer noch auf die Idee kommen, auch hier auf die Gleichbehandlung zu pochen.

Die Aussichten wären gar nicht so schlecht – gemeinsam könnten sie sich durchsetzen.
Und dann hätte der ZkWAL wieder etwas mehr Geld in der Kasse.

 

 

 

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