EU-Fördermittel für ländliche Räume

Eine feine Sache.
Es fließt Geld in Größenordnungen in die ländlichen Regionen und – sofern es sich nicht um sog. „Speckgürtel“ von Städten handelt – nimmt die Bevölkerung ständig weiter ab.

Über die großen Bauschilder freuen wir uns dann immer ganz besonders:

Bauschild-Woebbelin

Die Gemeinde Wöbbelin hatte ganz andere Pläne. 2009 trat eine Wählergruppe zur Kommunalwahl an, die danach 7 von 9 Gemeindevertretern und auch die Bürgermeisterin stellte. Und es ging dabei ganz konkret um die Abwasser-Frage. Die Mehrheit der Bürger – (80 % der Wähler) wollte sich eigene, auch Gemeinschafts-Anlagen bauen und die beiden vorhandenen Gruppenanlagen weiternutzen. Diese gab es mitten im Ort um die Schule herum und in dem zuletzt entwickelten Neubaugebiet „Achtern Knick“.
Ein ökologisch wertvolles Konzept wurde erstellt, das Speicherteiche vorsah und auch die Möglichkeit, das gereinigte Wasser selbst weiter zu nutzen. Dieses Konzept wurde auf Veranlassung der Landesregierung von der Siedlungswasserwirtschaft der Uni Rostock – seit 1994 Partner von Eurawasser – als „schlechter als das Konzept des ZkWAL“ beurteilt und somit abgelehnt.

Der Abteilungsleiter „Wasser und Boden“ vom Umweltministerium bemühte sich eigens nach Wöbbelin und verkündete „Man werde es nicht zulassen, dass dieser Ort 20 Jahre nach der Wende noch immer keine geregelte Abwasserentsorgung hätte.“
Die Gemeinde blieb jedoch bei ihren Beschlüssen und bemühte sich, diese mit dem zuständigen Wasser- und Abwasser-Zweckverband umzusetzen.
Da das nicht möglich war, wurde der Austritt angestrebt, bzw. der Entzug der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“.
Auch dieser Weg wurde versperrt, sodass der Klageweg eingeschlagen wurde. Und der dauert…..
Inzwischen war der Zweckverband von der unteren Wasserbehörde aufgefordert worden, endlich sein Abwasserbeseitigungskonzept umzusetzen, Bürger wurden  – von derselben Behörde – aufgefordert, ihre noch vorhandenen Hauskläranlagen SOFORT abzudichten und als „abflusslose Sammelgruben“ zu betreiben, damit des Grundwasser geschützt wird.
Ironie der Geschichte: Rund um Wöbbelin gibt’s intensive Landwirtschaft.

Inzwischen begann der Zweckverband zu bauen. Gerichtsverhandlungen wurden anberaumt und kurzfristig wieder abgesagt, weil der ZV „neue Erkenntnisse“ erlangt hatte und mehr Zeit brauchte. Die Gemeinde untersagte die Verlegung von Abwasserleitungen im Gemeindegebiet, der ZV beantragte beim Wirtschaftsministerium das „Ersetzen des Einvernehmens“ – und bekam es. Gerichtstermine wurden immer wieder verschoben, is auch der 3. Bauabschnitt fertig war.

Inzwischen liegt das Verfahren über den Austritt beim Oberverwaltungsgericht in Greifwald.

Bauschild_Blievenstorf_Kopie

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