Das Oberverwaltungsgericht stellt klar, dass Zweckverbände nicht einfach Bescheide versenden dürfen, wenn sie keine rechtsgültige Satzung haben.
Ist keine gültige Satzung vorhanden, kann ein Bescheid angegriffen werden, auch, wenn er rechtskräftig geworden ist.
Siehe dazu: INKA – Sachsen-Anhalt