Auch Innenminister sind nur Menschen….

sie können sich irren.

Wie zum Bespiel Dietmar Woidke (SPD) in Brandenburg 2013
Lausitzer Rundschau, 25. April 2013

Ob das nun wirklich einer vom Anderen abgucken und sich seine eigene Rüge einfangen muss, ist die Frage. Das kostet das Geld der Steuerzahler.

Ein Blick in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz stellt klar:

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
(Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Wie ein Zweckverband, ein Landkreis oder eine Landesregierung auf die Idee kommt, man könne sich davon ausnehmen, ist mir ein Rätsel.
Warum Gerichte erst auf Reaktionen „ihrer“ Landesregierungen warten müssen, ebenso.
Heisst es doch immer, sie seien unabhängig.

Aktuell von heute: SVZ Sternberg-Brüel-Warin, 21. Januar 2016

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