Wie geht es weiter mit unserem KAG?

Während einige Zweckverbände so tun, als sei nichts gewesen – und weiter Beitragsbescheide verschicken – warten die Verwaltungsgerichte auf ein neues Kommunalabgabengesetz und verschieben die anstehenden Gerichtsverfahren. Was hat unsere Landesregierung vor? Will sie tatsächlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ignorieren und vorerst nur die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichtes nach der Festlegung einer Festsetzungsfrist erfüllen? Und was passiert DANN? Dann urteilen die Gerichte nach dem neuen KAG, der Bürger verliert, weil sein Bescheid „rechtens“ ist und landet dann nach Jahren auch beim Bundesverfassungsgericht?
Das könnten wir schneller haben. Es würde Zeit und Geld sparen und – in einem Wahljahr nicht ganz unwichtig – das Vertrauen der Bürger/Wähler in den Rechtsstaat wieder herstellen. In einem solchen Jahr kann seehr viel falsch gemacht werden.
Liebe Abgeordnete, IHR seid die Herren und Damen im Landtag. Lasst Euch nichts aufschwatzen, wovon Ihr nicht wirklich überzeugt seid.

Ein Blick nach Brandenburg zeigt, wie es gehen könnte:
Am 12. Januar erreichte den Landtag ein Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze für die Gruppe der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen (BVB) / FREIE WÄHLER
Personeller Neuanfang bei der Erarbeitung eines neuen Kommunalabgaben-rechtes

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