Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss…

vom 12. November 2015 die Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg verwiesen.
Heute war der gr0ße Tag, auf den viele mit sehr gemischten Gefühlen gewartet haben.

Die Lausitzer Rundschau schaltete einen Liveticker.

Der RBB berichtet heute: Altanschließer siegen auf ganzer Linie

Und auch die PNN – Potsdamer Neueste Nachrichten: Altanschließer in Brandenburg – Teure Kanalisation

Auch in Aulendorf/Baden-Württemberg ist die Freude groß. Die Stadt hatte  – auf Drängen der Landesregierung – Beiträge für die Wasserversorgung einnehmen wollen/sollen.

Hier in Mecklenburg-Vorpommern dauert ja bekanntlich alles etwas länger. Nachdem im Jahr 2014 das Bundesverwaltungsgericht unser Kommunalabgabengesetz (KAG) moniert hatte, weil es keine Obergrenze für die Festsetzung von Anschlussbeiträgen festgelegt hatte, wurde tatsächlich gegen Ende 2015 ein Regierungsentwurf ausgearbeitet. Ausdrücklich orientierte man sich dabei an Brandenburg und Sachsen-Anhalt – die mit ihren Schularbeiten etwas eher fertig waren – weil die Gesetzeslagen vergleichbar seien und schrieb dort ab.
Dumm, dass nun ausgerechnet zum brandenburger KAG festgestellt wurde, dass die dort getroffenen Regelungen die Klägerinnen in ihren Rechten verletzen.

Aber…. nur nicht aus der Ruhe bringen lassen! Weil das ja bei uns alles ganz anders ist (???), überlegt unser Innenministerium nun erstmal ganz gründlich und zumindest Herr Heinz Müller (SPD) wartet ab, was da wohl irgendwann kommen wird. Neeeiiin, VOR der Wahl (im September) ist nicht damit zu rechnen.

 

 

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