Kommentar aus dem Schwarzwald zu „Land und Leute“ vom 19. April 2016

Die Sendung war noch nicht ganz zuende, da klingelte mein Telefon und Herr Kuntz rief an.

Hier oben scheint niemand begreifen zu wollen, dass mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015 alle Entscheidungen untergeordneter Gerichte, die etwas anderes aussagen, der Vergangenheit angehören.

Im Zusammenhang mit Beiträgen (und Steuern) gilt die vier-jährige Verjährungsfrist und nichts anderes.
Wenn das KAG in dieser Form verabschiedet wird, ist das – wie hier bereits ausgeführt – nicht weiter schlimm. Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten sollte das Innenministerium die Zweckverbände jedoch darauf hinweisen, dass dieses KAG sie nicht dazu berechtigt, rückwirkende Beitragsbescheide zu erlassen. Tun sie das trotzdem, kann das straf- und dienstrechtlich relevant sein.

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