Widerspruch eingelegt

So stand ein winziger Hinweis im Ludwigsluster Tageblatt:
Weil anderenfalls dem Zweckverband ein finanzieller Nachteil entstehen würde, hat der Verbandsvorsteher, Herr Peter Warnecke, Widerspruch eingelegt gegen die am 2. Mai gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung.

Worum geht es?

Es  ging um den Satz:
>>Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück mit anzuschließenden Gebäuden bebaut ist.<<

Das wichtige Wort „anzuschließenden“ sollte gestrichen werden. Damit hätte nun jedes Grundstück, auf dem irgendetwas „Gebäude-Ähnliches“ steht, mit einem Anschlussbeitrag belegt werden können.

Im Jahr 2015 stand dieser Beschluss schon einmal auf der Tagesordnung. Damals hatte Viola Tonn, Bürgermeisterin von Wöbbelin, auf die Brisanz dieser Satzungsänderung hingewiesen und er wurde abgelehnt.
In der Verbandsversammlung im Dezember stand der Punkt wieder auf der Tagesordnung. Und zwar ganz am Ende, nachdem etliche „Mini“-Satzungsänderungen im Schnelldurchlauf abgesegnet wurden, weil es sich nur um die Anschriftsänderung nach dem Umzug gehandelt hatte.

Dieser Beschlussvorlage wurde zugestimmt, weil – wie sich anschließend herausstellte – zu dieser späten Stunde und nach dem Satzungsänderungs-Marathon die Aufmerksamkeit nicht mehr so war, wie sie normalerweise gewesen wäre.

Der Beschluss, der sich fast nur auf die ländlichen Gemeinden mit den großen Grundstücken ausgewirkt hätte, wurde am 2. Mai mit knapper Mehrheit zurückgenommen. Diese Abstimmung wäre sicher anders ausgefallen, wenn die kleinen Gemeinden zahlreicher vertreten gewesen wären.
Und gegen diese Beschlussfassung hat der Verbandsvorsteher nun Widerspruch eingelegt.

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