Es wird mal wieder Zeit…

… für einen neuen Eintrag.

Eine Gemeinde bekommt einen Beitragsbescheid für den Trinkwasseranschluss eines gemeindeeigenen Grundstückes.
Auf diesem Grundstück befindet sich der Löschwasserteich. Das Dach des Nachbargrundstückes ragt etwas über die Grenze hinaus, deshalb gilt das Grundstück nun als „bebaut“ und braucht einen Anschluss an das Trinkwassernetz.
Nein, wirklich angeschlossen muss es natürlich nicht werden, aber weil die Leitung „anschlussbereit“ in der Straße liegt, muss „für die Möglichkeit der Inanspruchnahme“ der Beitrag bezahlt werden.

Logisch, oder?

Dieser Beitrag wurde unter mein Blog aus dem Raum Ludwigslust abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.