Die „Fristwahrungsbescheide“ sind da.

Zu allererst:

tief durchatmen.

Wer genau weiß, dass er für Trink- oder Schmutzwasser schon mal bezahlt hat, sollte jetzt vergleichen.

Der bezahlte Betrag wird verrechnet – so heißt es.

Wer erst in den letzten Jahren Grundstückseigentümer geworden ist, sollte sich ggf. mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen, wenn er selbst dazu keine Unterlagen hat.

Die Beitragsschuld liegt auf dem Grundstück und muss nur je EIN Mal (für Trink- und Schmutzwasser) bezahlt werden.

Auch, wenn da steht, dass erst noch alles überprüft werden soll, sollte man sich den letzten großen Absatz 5. Rechtsbehelfsbelehrung gut durchlesen.

Widerspruch muss – wenn man das will – innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt DIESES Schreibens eingelegt werden. Man kann ja heute noch nicht wissen, was dann später in der Zahlungsaufforderung stehen wird.

Nachtrag, 31.8.20:
Bei diesem Widerspruch ist es ähnlich wie bei dem Bescheid des Zweckverbandes,
die Frist muss gewahrt werden. Wenn man sich damit auskennt, kann man eine Begründung dazuschreiben, man KANN sie aber auch nachreichen (und das auch so formulieren).
Widerspruch muss gegen jeden einzelnen Bescheid eingelegt werden!
Eine richtige Rechtsberatung können Sie jedoch nur von einem Anwalt bekommen – DIES ist keine.

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