Wöbbelin

Wie angekündigt, erhielten Bürger aus Wöbbelin nun diese Verfügung. ( pdf, 1,25 MB)

Dafür, dass die Bürger bisher gar nicht berechtigt sind, eigene Anlagen zu bauen – sie würden keine wasserrechtliche Erlaubnis bekommen, weil der Ort im Abwasserbeseitigungskonzept des ZkWAL für „zentrale Entsorgung“ vorgesehen ist – ist das harter Tobak und die Argumente zusammengesucht – wider besseres Wissen.
Das Wasser soll verwertet werden, nicht entsorgt.

Der Wortlaut klingt ähnlich wie in der Allgemeinverfügung aus Ost-Vorpommern.

Vielleicht ist es ja tatsächlich so, wie auf Usedom angenommen wird: die rechtliche Stellung von Kleinkläranlagen-Betreibern soll gefestigt werden.

Dieser Beitrag wurde unter nicht zugeordnet veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.