Die Sache mit dem Geschäftsführer des ZkWAL und der WEMAG

Im Jahr 2002 wurde die Betriebsführung für den ZkWAL europaweit ausgeschrieben und die WEMAG hat den Zuschlag bekommen. Wie das vonstatten ging, ist im Protokoll der darauf folgenden Sitzung nachzulesen: Seite 1, Seite 2

2005 wurde dieser Vertrag vereinbarungsgemäß um 5 Jahre verlängert. Dann kam uns der von der WEMAG eingesetzte Geschäftsführer abhanden („Weil er nicht tat, was er sollte“, war die Vermutung) und Herr Stefan Lange trat an seine Stelle.

Ende 2010 nun sollte der Vertrag mit der WEMAG auslaufen, eine weitere Verlängerung war nicht vorgesehen.

Per Zeitungsanzeige wurde ein neuer Geschäftsführer gesucht. Es soll 26 Bewerbungen gegeben haben, von denen 6 in die engere Wahl kamen – auch Herr Lange hatte sich beworben. Er wolle dann die WEMAG verlassen, hieß es.

Die 6 Bewerber wurden einer Bewertung unterzogen, diese Aufstellung wurde der Verbandsversammlung vorgelegt.  Die Kandidaten 4 und 5 schieden aus, Nr. 6 (ein Mitarbeiter des Innenministeriums) zog seine Bewerbung zurück.

Statt nun den Bewerber mit der besten Qualifikation zu nehmen, sollte die Verbandsversammlung zwischen dem Spitzenbewerber und Herrn Lange entscheiden.

Die Wahl, die eigentlich keine sein sollte, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hier stand darüber dann in unserer SVZ.

Ich schrieb damals:

Der Alte ist der Neue – und doch ist jetzt alles anders.
Zum Ende des Jahres läuft der Betriebsführungsvertrag mit der WEMAG aus. So ein Vertrag ist im Grunde bereits eine Teil-Privatisierung (s.o.). Der Betriebsführer bekommt ein festes Entgelt, unabhängig von der Geschäftsentwicklung. Das Risiko liegt allein bei den Gemeinden, die den Zweckverband bilden. Der Vertrag, der 2003 mit der WEMAG abgeschlossen wurde, macht das deutlich. Eine Haftung der WEMAG war zwar vorgesehen, wurde jedoch gestrichen.

 

 Aber damit ist die Geschichte noch nicht zuende

Herr Lange hat nun eine A14-Stelle, aber die Sache hat doch einen Haken. Er kann diesen Job gar nicht. Seit er Geschäftsführer ist, arbeitet an seiner Seite eine Mitarbeiterin der WEMAG. Es gibt einen Personalgestellungsvertrag, der den Verband 2012 36.592,56€ und 2013 37.324,22€ kostete. (Siehe Antwort auf Anfrage)

Wiederholt hat sich Herr Lange öffentlich bei der Dame bedankt: ohne sie wäre der ZkWAL nicht zurechtgekommen.

Natürlich ist das die „Schuld“ der Verbandsversammlung – oder hätte er sich eigentlich gar nicht bewerben dürfen?

Meine Anfrage, ob es für diesen Vertrag einen Beschluss des Vorstandes oder der Verbandsversammlung gibt, ist noch unbeantwortet.

 

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