Berufung stattgegegeben

Am 8. Dezember betonte Herr Lange, dass der ZkWAL nicht alle Gerichtsverfahren der letzten Monate verloren hatte. So war ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe deshalb nicht angenommen worden, weil die Unterlagen zu spät bei Gericht eingegangen seien.

In diesem Umschlag waren noch etliche andere Klagen, die fristgerecht eingereicht werden sollten.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde Berufung eingelegt, die heute mit der „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ endete.

Das bedeutet, die Klagen wurden rechtzeitig eingelegt, es geht „ganz normal“ weiter.

(Für die, die sich dafür interessieren, habe ich hier den Beschluss des OVG. Allgemein geht es darum, wie Schriftstücke bei Gericht eingereicht werden, wem, wie und wann Fehler dabei unterlaufen sind und warum das OVG so entscheidet, wie es das mit diesem Beschluss kundgetan hat.
Es sind jedoch auch wichtige Hinweise zu den Verfahren bezüglich der Trinkwasser-Beitragsbescheide des ZkWAL enthalten, insbesondere zur aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Bescheide. Aber immer genau lesen!)

Also: bis zum 18.12. ab 9 Uhr beim Verwaltungsgericht in Schwerin in der Wismarschen Straße

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