Das fragen wir uns, seit der Vorstand des ZkWAL entschieden hat, keine Musterverfahren zuzulassen.
Jetzt können wir uns ein Bild davon machen, denn in Thüringen „hakt“ es zwischen einer Klägergemeinschaft und dem dortigen Zweckverband.
Den wichtigsten Teil habe ich hier kopiert.
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