Dörfer an den Kanal?

Vielerorts wird es eng. Die meisten Dörfer sind bereits über Leitungen an Klärwerke angeschlossen.
Gemeinden, denen heute noch derartige Pläne aufgetischt werden, sind sehr klein, oft Teile von größeren Verwaltungseinheiten. Die davon Betroffenen sind wenige und haben keine Lobby.

Das Institut Halbach hat dazu eine interessante Broschüre erstellt:
Kommunale Risiken der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Der Film „Kostenfalle Kanalisation“ (ARD oder youtube) macht Mut, sich zu wehren.

Wer es zeitlich nicht schafft, selbst einmal nach Avendshausen zu fahren, kann sich diesen Reisebericht ansehen. Hier gibt es seit 1998 gut funktionierende Gruppenkläranlagen, die das anfallende Abwasser mit besten Ergebnissen reinigen.

Ca. im Jahr 2002 veröffentlichte Frau Prof. Ankea Siegl diese Arbeit. Zitat daraus:
„Insgesamt konnte ein großer Informationsbedarf und teilweise große Unwissenheit auf dem Gebiet dezentraler Abwasserbehandlung bei Bürgern und Verwaltungen festgestellt werden.“

Die Ingenieurökologische Vereinigung erarbeitete bereits im Jahr 2003 dieses Memorandum ländliche Abwasserlösungen. Über den Widerstand dagegen machten sie sich ihre eigenen Gedanken.

Warum ist das so? Der Versuch einer Antwort.

In allen Bundesländern scheinen die Landesregierungen völlig zu ignorieren, dass sie durch ihre Fördermittelvergabe ganz massiv Einfluss genommen haben auf die Art und Weise der Investitionen in Gemeinden und Zweckverbänden.
Nach dem Bau der Anlagen müssen die laufenden Betriebskosten über Gebühren finanziert werden. Fixkosten sind sehr hoch.

Aus der Gesamtsumme der Baumaßnahmen resultieren jedoch die „Kommunalabgaben“ die in Form von Anschluss- oder Anliegerbeiträgen erhoben werden. (Zur Frage der Verjährung solcher Beiträge ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes).

WIR werden das schon bezahlen. Die Gesetze dafür sind da; wenn uns das nicht gefällt, können wir ja zu Gericht ziehen und klagen. Manche BI klagt seit über 10 Jahren und es hat sich nichts wirklich gebessert – im Gegenteil. Die Rechtsgrundlagen wurden stets „nachgebessert“.