Das Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006. Im Sommer 2011 tritt es ausser Kraft und muss in den 2 Jahren davor evaluiert werden, d.h. es wird auf Nutzen und Auswirkungen hin untersucht.
Eine erste Unterrichtung des Landtages (pdf, lang) gab es im Juli 2009.

Zuständig für das IFG ist bei uns der Landesbeauftragte für den Datenschutz.

Am 8. Juni 2010 ist auch der 2. Bericht über das IFG und ein dafür in Auftrag gegebenes Gutachten (pdf, noch länger) veröffentlicht worden.

 

Am 5. Juli fand in Schwerin die Tagung:

Informationsfreiheit – die nächste Generation

statt. Die Manuskripte der Vorträge sind teilweise nachzulesen.

So ein Gesetz, das bestimmt auch noch verbesserungswürdig ist, wirkt zwar schon für sich; noch besser wäre es natürlich, wenn auch rege davon Gebrauch gemacht werden würde.

Es gibt keinen einfachen Weg. Niemals.
Oft wünscht man sich das.
Irgendwann müssen wir die Folgen unserer Unbekümmertheit ausbaden…

Ein Weg entsteht, indem man ihn geht.
Um ihn gehen zu können, muss man sich erheben.
Um die richtige Richtung zu finden, muss man
mehr Demokratie wollen.

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