Thüringen

Thüringen ist (meines Wissens) das einzige östliche Bundesland, das die Wasserzweckverbände (bzw. die Bürger) von den finanziellen Folgen seiner Investitionspolitik freistellt und erließ dazu die Wasser-Abwasser-Erstattungsrichtlinie 2009. (mehr dazu ganz unten)

Auch das Landesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage der Beitragserhebung für Infrastrukturmaßnahmen zu beschäftigen.
Dazu der Kommentar von Frank Kuschel, Die Linke (Seite nicht mehr vorhanden)

Am 29.03.2011 erläuterte die Thüringer Allgemeine Zeitung, was es damit auf sich hat:
Von Kläranlage bis Kubikmeter Regen: Was Abwasser kostet

Besonders interessant wäre, wer dem Ministerium hier die Hand geführt hat:
Kleinkläranlagen.  >>Abwasserentsorgung ist kein „basisdemokratisches Happening“<<

Nein, es gab keine „Vorgaben der EU“… , zunächst vorrangig Abwassereinleitungen in gemeindlichen Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten zu sanieren. In Verdichtungsgebieten (agglomerations) mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten sollte für Abwasser Kanalisation gebaut werden, sofern es nicht zu teuer ist.

Wer ist schon bereit, eine eigene Anlage zu bauen oder zu sanieren, wenn er nur 15 Jahre Sicherheit hat?


So ging es weiter:
August 2012 Thüringer Volksbegehren „Kommunalabgaben“ immer noch blockiert

11.4.2013 Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren zu Kommunalabgaben