ZkWAL will Säumniszuschläge

Es ist oft schwer, neutral zu bleiben und sachlich.

Obwohl der Rechtsanwalt dem Zweckverband vor Gericht (unter Zeugen!) die Zusage abgerungen hat, für alle seine Mandanten keine Säumniszuschläge zu fordern, haben etliche Bürger, darunter auch ältere, die das sehr mitnimmt, in den vergangenen Tagen Mahnungen bekommen, in denen die Beiträge einschliesslich Säumniszuschlägen angefordert werden. Und das, obwohl es derzeit keine gültige Satzung gibt und die Bescheide aufgehoben wurden, bzw. aufgehoben worden wären, wenn der Zweckverband die Bearbeitung nicht verschleppen würde.

Die Aussage des ZkWAL, man dürfe derzeit Widersprüche nicht bearbeiten, weil es keine gültige Satzung gibt, ist für einen Anwalt „so nicht richtig“. Lt. § 75 VwGO muss der ZkWAL innerhalb von 3 Monaten den Widerspruch bearbeiten, es sei denn, das Gericht hat die laufenden Verfahren ruhend gestellt. Das ist hier nicht der Fall.

Dieses Verhalten ist mir einerseits verständlich, offenbar steht dem ZkWAL das Wasser bis zum Hals – warum sonst sollte er auf diese Art und Weise mit den Bürgern umspringen?

Andererseits wird es nun auch deswegen wieder zu Gericht gehen.
Wissen unsere Bürgermeister, wer die Kosten dafür trägt? In Beiträge und Gebühren dürfen sie nicht einkalkuliert werden.

Da wird es Gemeindeumlagen geben müssen.

Überhaupt:

Wie geht es an, dass der Jahresabschluss 2007 „eine Unterdeckung im Abwasserbereich“ benennt und dann die Beiträge und Gebühren gesenkt werden?

Nun kann man den Bürgern, die sich noch gegen einen Anschluss an die Kanalisation wehren, einen (relativ) niedrigen Beitrag ausrechnen und wenn sie dann angeschlossen sind, „müssen wir leider die Gebühren anheben“ oder so ähnlich.

(Ich bitte darum, zu berücksichtigen, dass ich Laie bin und möglicherweise die eine oder andere rechtliche Formulierung nicht richtig treffe. Auch kann ein Bürger in der Aufregung etwas durcheinandergebracht haben. Das ändert jedoch nichts an der Grundaussage.)

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