Ablauf bei Gericht

Die Anwesenden werden begrüßt, die Akten geöffnet.

Der ZkWAL hat inzwischen die Satzungen korrigiert und der Richter sagt dann häufig:
SO WEIT sind die Satzungen jetzt in Ordnung.

Aber dann geht es erst richtig los, dann tragen die Rechtsanwälte ihre Einwände vor und der Zweckverband wird dazu befragt.
Können die Fragen nicht geklärt werden, bekommen eine oder beide Streitparteien „Hausaufgaben“ auf und die Verhandlung wird vertagt.

Sind die Fakten jedoch für die eine oder andere Seite eindeutig, wird ein Urteil gesprochen.

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