Steuerrückzahlung für Trinkwasser-Hausanschlüsse

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Leistungen, die im Zusammenhang mit der Wasserversorgung stehen, auch nur mit dem niedrigeren Steuersatz für Trinkwasser (7%) besteuert werden dürfen.

Wer also in den letzten Jahren eine Rechnung für den Wasseranschlussbeitrag bezahlt hat, bei der 16 oder 19% Mehrwertsteuer berechnet wurde, kann sich den Differenzbetrag zurück holen.

Dieses Geld bekommt der Zweckverband vom Finanzamt zurück.

Dazu ein aktueller Zeitungsartikel aus Nordrhein-Westfalen: Kölnische Rundschau


25. Juni:
Zweckverband Usedom bietet seinen Kunden Rückzahlung an,
Usedom Kurier (nur noch für Abonnenten)

Das Schreiben des Innenministeriums M-V an die Finanzämter
(man könnte es sicher auch einfacher formulieren: Gehen Sie mit Ihrer Rechnung – sofern Sie das Geld nicht zurückbekommen haben – zum Zweckverband und beantragen Sie die Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer)

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