Zweckverbandsversammlung am 7. September 2009

Der ZkWAL lädt ein:

Bekanntmachung in der SVZ vom 8./9. August 2009.

Wie bei konstituierenden Sitzungen von Gemeindevertretungen und -ausschüssen auch, ist auch hier keine Einwohnerfragestunde vorgesehen.

Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, als Zuschauer dabei zu sein, wenn die weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung aufgenommen werden – Gemeinden über 1.000 Einwohner können je einen weiteren Vertreter entsenden, bei mehr als 3.000 EW können 3 entsandt werden.
(Witzigerweise wurde von der Stadtvertretung Neustadt-Glewe Herr Stefan Lange, der Geschäftsführer des ZkWAL, als weiterer Vertreter der Stadt vorgeschlagen. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht)

Diese Vertreter haben jedoch kein Stimmrecht, weil die Stimmen lt. Satzung einheitlich abgegeben werden müssen. Wozu sollen sie dann in der Verbandsversammlung sitzen?

In den vergangenen Jahren wurden auch Vertreter von kleineren Gemeinden aufgenommen, die dann in den Vorstand gewählt worden waren. So Herr Rüsbüldt für Lüblow und Herr Sorgenfrey für Brenz.
Nach Satzung des ZkWAL sollte aus jedem Amt jemand im Vorstand sein.
Mitglied im Zweckverband sind jedoch nicht die Ämter, sondern die Gemeinden.

Ob es lt. Kommunalverfassung zulässig sei, Vertreter zu entsenden, die dann aber kein eigenes Stimmrecht haben, wurde in einer der vergangenen Gerichtsverhandlungen angezweifelt.

Vor 5 Jahren wurde der neue Vorstand im Block vorgeschlagen und es wurde im Block über ihn abgestimmt.

Es könnte also interessant sein zu sehen, wie Vorstand und Verbandsvorsteher zustandekommen.

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