Was lange währt……

wird manchmal doch noch gut.

Im Jahre 2008 habe ich mich im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren näher mit der Verbandssatzung des ZkWAL auseinandergesetzt.

Bereits nach den Kommunalwahlen 2004 war ich erstaunt über die Zusammensetzung und das Zustandekommen des Vorstandes.

Nun ist es – sozusagen – amtlich.

Die Entsendung weiterer Vertreter ohne Stimmrecht in die Verbandsversammlung ist durch unsere Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Aber lesen Sie selbst: Schreiben des Innenministeriums

Unsere neue Verbandssatzung ist also in diesem Teil nichtig.

Es wird immer deutlicher, dass unser Zweckverband so nicht gut funktioniert – jedenfalls nicht im Sinne der Bürger.
Bleibt, zu hoffen, dass die Bürgermeister sich vertrauensvoll an einen Tisch setzen und überlegen, ob ein „Weiter so!“ wirklich sinnvoll ist.

Wem dient z.B der Anschluss der kleinen Gemeinde Möllenbeck? 1,2 Millionen soll das kosten. Vielleicht kommen 180.000 € an Beiträgen herein – 350.000 € Fördermittel sind eingeplant.
Sofern nicht wieder erfolgreich geklagt wird.

Oder ob man vielleicht doch mal jemanden fragen sollte, der sich auch mit sowas auskennt?
Wenn der Anwalt, der an den Fehlern von ZkWAL, BKC und WIGU verdient, das alles schon peinlich findet…..

dann wird es vielleicht mal Zeit.

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