Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigslust

im Landkreisboten 6/2011 (hier online zu lesen, wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind)

Zum Vergleich:

Landkreis Parchim, April 2010
Landkreis Demmin, April 2009
Landkreis Bad Doberan, Oktober 2010

Während bereits zum 31.3.2010 dem Landtag darüber berichtet werden sollte, waren bei uns offenbar die Pläne zum Bau von Kanalisation noch nicht umgesetzt.

Es wird verwiesen auf den Landtagsbeschluss 5/2256 und die ersten Zeilen daraus zitiert.

Interessant ist der Rest, nachzulesen hier: Landtagsbeschluss 5/2256 (pdf)

Zitat aus der Begründung:
Im ländlichen Raum ist allerdings eine wirtschaftliche zentrale Abwasserbeseitigung oftmals nicht möglich. Diese erfolgt daher meist dezentral mittels Kleinkläranlagen.

Die Landesregierung hat den Landtag im Mai 2010 über den Sachstand unterrichtet.
Drucksache 5/3448 vom 04.05.2010 (pdf)
Die Sanierung von KKA kann im Bedarfsfall als Darlehen über das SGB II übernommen werden.

Unser Landkreis scheint ein Sonderfall zu sein
Solange nicht abschliessend geklärt ist, in welchen Gemeinden noch Kanalisation gebaut werden soll, wurde die Verfügung nicht ausgesprochen. In den anderen Landkreisen obliegt diese Entscheidung den Zweckverbänden.

Bei uns sagt die untere Wasserbehörde, was gemacht werden soll – sagt der Gf des ZkWAL.

Eigentlich… brauchen wir dann auch keine Verbandsversammlung – meine ich.

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