ZkWAL verschickt wieder Bescheide für Trinkwasser

Obwohl sich – meines Wissens – an der aktuellen Lage seit meinem Beitrag hierzu im April nichts geändert hat, werden neue Bescheide verschickt.

Herr Lange braucht dringend Geld und… man kann es ja mal versuchen. Vielleicht sind einige Bürger auch im Urlaub und versäumen deshalb, die Widerspruchsfrist einzuhalten?

Sie haben natürlich die Wahl:
fällt der Betrag niedriger aus als vorher, ergreifen Sie die Gelegenheit, zahlen diesen Beitrag und die Sache ist für Sie endlich erledigt.

In dem anhängigen Normenkontrollverfahren (hier überprüft das Oberverwaltungsgericht die neue Satzung mit der zugehörigen Kalkulation) geht es jedoch- wie beim letzten Mal (Urteil hier) – darum, ob der ZkWAL grundsätzlich berechtigt ist, nach der Umstellung vom Privatrecht auf’s öffentliche Recht überhaupt Anschlussbeiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) für die „öffentliche Einrichtung Trinkwasserversorgung“ zu erheben.

Bei der Anwaltskanzlei in Schwerin liegen bereits wieder über 200 Widersprüche (TW) vor. Der Beitrag muss bezahlt werden, bis zur Entscheidung der Normenkontrollverfahren werden die Vorgänge ruhend gestellt.

Dieser Beitrag wurde unter mein Blog aus dem Raum Ludwigslust veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.