Weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

 

Die vollständige Begründung findet sich hier:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2015
– 1 BvR 2961/14 – Rn. (1-70),
http://www.bverfg.de/e/rk20151112_1bvr296114.html

Siehe auch Pressemitteilung

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