Irritationen bei Vorstandssitzung

„Was ist denn HIER los?“ fragte ein Vorstandsmitglied, das zwar pünktlich, aber nach den anderen den Sitzungsraum betrat.

Wir wiesen ihm den Weg in die Richtung, in der die anderen verschwunden waren.

Was WAR denn los?

Offenbar zum ersten Mal waren Bürgermeister da, um zu hören, was wie beschlossen und entschieden wurde.

Das Recht, anwesend zu sein, haben Bürgermeister seit eh und je. Das hat überhaupt nichts mit Ver- oder Misstrauen zu tun.

Der Termin für die nächste Vorstandssitzung wird wohl in ca. 6 – 7 Wochen sein.
Aus Kostengründen werden die Bürgermeister nicht schriftlich eingeladen, sondern Termin und Tagesordnung (?) auf der Webseite des ZkWAL veröffentlicht.

In dieser Situation, in der sich unser Zweckverband derzeit befindet – kurz vor dem Auslaufen des Betriebsführungsvertrages mit der WEMAG – ist es schon interessant, zu hören, wohin die Reise gehen könnte und wer welche Ansicht dazu vertritt.

Die deutliche Ermahnung, man wolle nichts über die Inhalte am nächsten Tag in Presse oder Internet finden, war überflüssig.
Vorstandssitzungen sind nicht völlig öffentlich, sondern nur für die Mitglieder der Verbandsversammlung. Deshalb ist auch niemand von der Zeitung dabei.

Bei einem Zweckverband handelt es sich jedoch nicht um ein privates Unternehmen. Deshalb sind grundsätzlich ALLE Dokumente – wie bei allen Behörden – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Auch, wer nicht von Entscheidungen betroffen ist, hat einen Anspruch darauf, Unterlagen einsehen zu können, für die er sich interessiert.

Das hat sich bei sehr vielen Behörden – auch in M-V – noch nicht herumgesprochen. Anders als bei Unternehmen, z. B. der Energiewirtschaft, kann eine Behörde keine „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ geltend machen.
Die WEMAG hätte also ein Recht dazu. Sie ist jedoch nur „Erfüllungsgehilfe“ des Zweckverbandes, handelt im Auftrag des ZkWAL und müsste demnach Einsicht gewähren in alle Dokumente, die zum Geschäftsbetrieb des Zweckverbandes gehören.

Mehr dazu finden Sie hier: Das Informationsfreiheitsgesetz

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