Offenbar sind die ersten Abwasserbescheide verschickt worden.
Da dort jedoch schon einmal Baukostenzuschüsse gezahlt wurden, sollten diese eigentlich mit den Beiträgen verrechnet werden.
Nachtrag am 18. August 2018:
Das war der Stand damals. Inzwischen gab es jedoch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald:
Wurde ein Baukostenzuschuss gezahlt, darf für das Grundstück kein Anschlussbeitrag erhoben werden.