Zweckverbände im Besonderen und im Allgemeinen

Beginnen wir mit dem, der uns am Nächsten ist, dem ZkWAL.

Der ZkWAL verschickt seit einiger Zeit „Zahlungserinnerungen“.
SVZ vom 13. September 2011 (nach unten scrollen) oder auch hier

Die Bescheide, an deren Zahlung nun erinnert werden soll, sind fast verjährt. Innerhalb der letzten Jahre wurden jedoch keine Mahnungen verschickt.

Es gibt auch Fälle, in denen sich die Bürger ziemlich sicher sind, nie einen Beitragsbescheid erhalten zu haben. Hier muss der ZkWAL nachweisen, dass (so heisst das korrekt) „die Bescheide wirksam bekannt gegeben wurden“, dem Grundstückseigentümer der Bescheid also nachweislich zugegangen ist.
Darüber sollte jedoch nicht vergessen werden, rechtzeitig gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge Widerspruch einzulegen.

Wieder andere haben bereits vor 2001 nach der damaligen „Entgeltregelung“ für ihren Hausanschluss bezahlt und trotzdem später noch eine Beitragsrechnung bekommen. Solche Fälle gäbe es im Verbandsgebiet nicht, behauptete der ZkWAL im Verlauf einer der letzten Gerichtsverhandlungen.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihren Fall mitzuteilen.

Und dann ist da der ZV Wismar.

In Nakenstorf gibt es ein Ferienhausgebiet, in dem zu DDR-Zeit alles selbst gebaut und angelegt wurde. Am Rand gab es auch eine Gemeinschaftskläranlage. Nach der Wende sollte sie auf den neuesten Stand gebracht werden. Der o.g. Zweckverband bot den Eigentümern an, ihnen dort einfach ein Pumpwerk hinzustellen, dann seien sie allen Ärger los.
Gesagt, getan.
Und dann kam die Rechnung. Nein, nicht für das Pumpwerk.
Für die „erstmalige Herstellung“ der gesamten öffentlichen Abwasseranlagen des Verbandsgebietes, denn man profitiere ja schließlich auch davon.

Engagierte Bürger erreichten, dass der Zweckverband eine Prüfungskommission einsetzte, die die Kalkulationsunterlagen durchforsteten. Die Kommision bestand aus verbandsangehörigen Bürgermeistern und BI-Mitgliedern.
Sie wurden fündig und entdeckten so manche Ungereimtheit.

Darüber wollten sie vor Gericht berichten – und staunten nicht schlecht, dass sie nicht als Zeugen zugelassen wurden. Lesen Sie den Bericht von Klaus Dorin aus Nakenstorf.

Und für den WAZV Parchim-Lübz gibt es einen neuen Eintrag

Dieser Beitrag wurde unter Gerichtsangelegenheiten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.