Geburtsfehler lassen sich später kaum reparieren

Schauen wir zurück:

1964 wurden auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern die VEBWasserversorgung und Abwasserbehandlung Rostock, Schwerin und Neubrandenburg gegründet. Auf der Grundlage der „Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften“ vom 01. März 1990 erfolgte die Umwandlung der VEB WAB Rostock, Schwerin und Neubrandenburg bis zum 30. Juni 1990 in „Nordwasser-GmbH Rostock“, „Westmecklenburgische Wasser-GmbH Schwerin,“Neubrandenburg Wasser-AG“.
(Quelle: Kleine Anfrage Landtagsdrucksache 2/1268 )

In der Antwort darauf findet sich der Hinweis auf eine weitere Drucksache, die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zur Situation der Abwasserentsorgung in M-V.
(Hervorhebungen von mir)

Nachtrag am 22. September 2020:
>>In dieser „Unterrichtung des Landtages“ steht auf Seite 3, auf welcher Rechtsgrundlage unsere Zweckverbände gegründet wurden: es war das Reichszweckverbandsgesetz von 1939, in der Fassung vom 11.6.1940. Diese Bestimmungen wurden 54 Jahre später in unsere Kommunalverfassung übernommen.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Schacht aus Hamburg schrieb 2005 dazu<<

Auch das Bauministerium hat am 22.12.1994 einen Erlaß (ab Seite 2) dazu herausgegeben.

Damals befanden sich diese Ressorts im selben Haus – sie wollten natürlich alle unser Bestes!

Ministerium für Bau,
Landesentwicklung und Umwelt
des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
– Referat Abwasserbeseitigung –

Und heute sitzt so mancher Zweckverband im dünnbesiedelten Raum vor großen finanziellen Problemen, die die Gemeinden, ihre Gewerbetreibenden und ihre Bürger bewältigen (=bezahlen) müssen.
Weil ja das alles „ganz demokratisch“ entschieden wurde. NEIN, das wurde es nicht!

Gerecht …. ist das nicht.

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