Wieder neue Beiträge?

Am 2. Juli 2020 war in der SVZ, im Ludwigsluster Teil zu lesen, dass unser Trink- und Abwasserzweckverband ZkWAL (mal wieder) neue Bescheide verschicken will.
(Fast) alle erhalten neue Beitragsbescheide
Es ist jedoch herauszulesen, dass man das nicht freiwillig tat. Die Kommunalaufsicht des Landkreises sowie auch das Innenministerium drängten dazu.

Immer wieder wurde sich in der Vergangenheit „von oben“ eingemischt und Bürgermeister unter Druck gesetzt.
Ob es nun um die Entscheidung für Baumaßnahmen ging oder um Satzungsänderungen.

„Wir müssen auch Gemeinde XY an das Klärwerk anschließen, weil es dann für alle billiger wird!“
„Wenn ihr dieses Geld nicht von den Bürgern einfordert, MÜSSEN wir Gemeindeumlagen nehmen“.
Bei klammen Gemeindekassen war das natürlich keine gute Lösung.

Und immer wieder wurde das Kommunalabgabengesetz geändert, um es an die Bedürfnisse der Zweckverbände anzupassen.
Mitstreiter aus Nordwestmecklenburg schrieben vor der Beratung über die Änderung 2016 an die Abgeordneten:
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur KAG-Änderung

Dieser Entwurf war im Sommer 2015 fertig, als im November eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefällt wurde. Trotzdem wurde der Entwurf unverändert verabschiedet. (von mir damals dazu)

Dazu ein aufschlussreiches Parlamentsdokument: Beitragsansprüche kommunaler Aufgabenträger der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung. Enthalten ist die Liste der Aufgabenträger, die nun wieder Beiträge erheben können/müssen.
Es handelt sich um eine parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke und die Antwort darauf.

Nun sind schon etliche neue Bescheide angekommen und Frau Neumann von der SVZ befragte Herrn Rechtsanwalt Korf dazu:
Sind die Beitragsbescheide rechtswidrig?

Es sieht also so aus, dass die Chancen für eine – für uns – positive Gerichtsentscheidung nicht schlecht sind. Jedoch muss auch dann wieder der Zweckverband die Kosten dafür tragen und damit wir alle.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015
(BVerfG)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Juni 2020 (BVerfG)
(Bis Ende 2008 hätte man mit einem solchen Bescheid rechnen müssen)

Nachtrag:
Anfang der 35. KW ging es los, die Bescheide sind da.

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