Heute in der SVZ, im Ludwigsluster Teil
Die von mir bevorzugte Suchmaschine kennt diesen Begriff nicht.
Nachtrag am 4. 9. 2020:
in manchen Orten gab es auch bereits die endgültigen Bescheide.
Nacherhebungsbescheide
Hier ist schon alles ausgerechnet:
Wann man wieviel Geld bereits bezahlt hat und was man noch zahlen soll.
Man kann auch hier innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und wenn der Betrag so hoch ist, dass man das nicht „mal eben so“ bezahlen kann, die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen.
Nur, wenn das bestätigt worden ist, muss man erst zahlen, wenn die Rechtmäßigkeit des Bescheides geklärt ist.
Und: ganz wichtig!!
Wenn es für einen Haushalt mehrere Bescheide gibt, muss der Widerspruch gegen SÄMTLICHE Bescheide eingelegt werden.
Achten Sie besonders bei mehreren Flurstücken und mehreren Eigentümern darauf.