Zweckverbandsversammlung am 7.4.2014

Der ZkWAL lädt ein zur Verbandsversammlung am 7. April (Tagesordnung).

Zur Verbandsversammlung am 16. Dezember 2013 übergab ich dem Verbandsvorsteher eine schriftliche Anfrage.IFG-Anfrage-ZkWAL-161213

Ziemlich schnell hatte ich eine Antwort in der Hand:

IFG-Antwort-ZkWAL-191213

SO mochte ich mich damit nicht zufriedengeben und hakte nach – nachdem ich mich nach meinen Rechten erkundigt hatte. Ich hatte nicht nach einem bestimmten Vertrag gefragt, sondern nach DEM Vertrag, der der Mitarbeit von Frau Peuker zugrundeliegt.

IFG-Nachfrage-ZkWAL-060114

Die Antwort dauerte etwas länger. Man hatte sich anwaltlichen Rat eingeholt und die Kopie davon gleich beigefügt:

IFG-Antwort-ZkWAL-230114

Meine letzte Nachfrage

IFG-Nachfrage-ZkWAL-280114

wurde erst durch das Studium des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 beantwortet.

Aber DAS war umso interessanter:

Web JA-2012-Vertrag-TBf

Damit hatte ich nun nicht gerechnet. Aber an die dankbaren Worte von Herrn Lange, gerichtet – zusammen mit einem Blumenstrauss – an Frau Peuker im Rahmen der letzten Verbandsversammlung erinnere ich mich sehr gut. Dass man ohne sie nicht zurechtgekommen wäre.

Die korrekte Antwort auf meine Anfrage vom Dezember wäre also der Hinweis auf den Vertrag über die technische Betriebsführung gewesen. Und nach der 1. Nachfrage die Vorlage des Beschlusses der Verbandsversammlung.

Auch der letzte Absatz des Jahresabschlusses ist aufschlussreich:

JA-2012-Schlussbemerkung

Im Klartext:  Der jetzige Gebührensatz ist bewusst niedrig gehalten. Man sollte ihn bereits JETZT erhöhen, damit es nicht irgendwann eine erhebliche Gebührenerhöhung geben muss.
Das deckt sich im Übrigen mit der Aussage von Frau Flissakowski aus der Zeit, als es um den Abwasser-Anschluss von Blievenstorf ging. (Link)

~~~~

Schon öfter erschien mir eine Verbandsversammlung wie ein nett inszeniertes Theaterstück. Da wird uns etwas vorgespielt, das niemand – ausser uns – für wahr hält.

Demnächst werden die Blievenstorfer – wie alle anderen an den Kanal angeschlossenen ZkWAL-Kunden – zu einem Grillfest eingeladen. Damit verhält es sich, wie mit den Gerichtsverfahren:
verlieren WIR, tragen wir die Kosten.
Verliert der Zweckverband, zahlen wir das auch – über unsere Gebühren.

Und mit dem Essen ist es ähnlich:
gehen wir hin, hat der ZkWAL Statisten für ein schönes Pressefoto.
Gehen wir nicht hin, bezahlen wir die Feier trotzdem.

Nun sind auch die Fragen geklärt, die ich hier bereits gestellt habe.

 

Dieser Beitrag wurde unter mein Blog aus dem Raum Ludwigslust veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.