fordert im Zusammenhang mit dem Kommunalen Abgabengesetz vor allem die Schaffung von Rechtssicherheit. Dies betreffe einerseits die Frage der Verjährung von Forderungen der Zweckverbände, wenn diese nicht rechtzeitig entsprechende Bescheide erließen. Andererseits könne man durch die Anwendung von Musterverfahren kostengünstig für mehr Gerechtigkeit sorgen.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags
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